Impressum Anbieterkennung Bayerisches Rotes Kreuz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch das Präsidium
Garmischer Straße 19-2181373 München
Präsidentin: Angelika...
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1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war....
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2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und...
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3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw....
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1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden? Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die...
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3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie...
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4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen....
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5. Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln? Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die Sicherheit des...
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6. Wie müssen Journalisten geschützt werden? Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie...
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